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Ich verlinke, also bin ich

Fri, 20 Feb 2009 09:02:45 +0100

Unter diesem Titel schreibt Bill Thompson seine Gedanken zu dem, was man hier in Deutschland Linkhaftung nennt. Kurz zusammengefasst schreibt er, ein Link wäre eben nur ein Link, eine Verbindung, und es wäre keine Intention damit verbunden.

Das ist nach meiner Meinung sowie nach deutscher Rechtsauffassung nicht richtig. Ein Link bedeutet, so lange es nicht explizit aus dem Kontext anders hervorgeht, eine Empfehlung. So Etwas wie Schau mal da hin, das finde ich gut. Mit einem Link ist also auf jeden Fall eine Intention verbunden. Links werde nicht in einer Webseite platziert, weil sie so lustig aussehen, Links werden aus klar bestimmbaren Gründen platziert. Thompsons Argumentation ist also bereits in der Prämisse unlogisch.

Linkhaftung entsteht nun dadurch, dass man mit einem Link auf kriminelle Inhalte diese kriminellen Machenschaften unterstützt. Das ist wie bei einem Bankraub: Nicht nur der, der mit der Pistole in der Hand am Schalter die Millionen kassiert, ist schuldig. Wer draussen Schmiere steht, nimmt auch am Bankraub teil und ist auch schuldig.

Allerdings gibt es in der deutschen Rechtssprechung gelegentlich auch sehr eigentümliche Auslegungen. Erinnert sich noch Jemand an das Hakenkreuz, das in den Papierkorb geworfen wird? Eine ganz klare Stellungnahme gegen Rechtsradikalismus. Aber in Deutschland sind Nazi-Symbole verboten. Also bestraft man Menschen dafür, dass sie mit solchen eindeutigen Symbolen ihre legale und völlig korrekte und richtige Einstellung zum Ausdruck bringen. Genau wie solch eine Plakette ist auch ein Link ein Symbol für das, was ich denke. Bei Links kann es aber etwas schwieriger sein, die Intention auch heraus zu finden.

Man nehme als harmloses Beispiel den Link zu dem hier kommentierten Artikel. Nehmen wir weiterhin einmal an, der Inhalt dieses Artikels würde mit dem Gesetz in Konflikt stehen (tut er nicht, aber nehmen wir einfach mal an). Ohne diesen Artikel wird dieser Link zu einer Empfehlung. Wie man in der Rechtssprechung hier sagt, würde ich mir den verlinkten Inhalt zu eigen machen. Nur im Zusammenhang mit diesem Artikel wird dieser Artikel zu einer Kritik an dem Inhalt, zu einer konträren Haltung.

Bei dem hier verlinkten Artikel handelt es sich aber um keinen kriminellen Inhalt. Aber nehmen wir einmal an, ich hätte hier nicht über einen Artikel zur Linkhaftung geschrieben, sondern z.B. zum Thema Kinderpornographie, und ich hätte hier auf eine solche Drecksseite verlinkt. Jetzt wird's schwierig. Klar, der Inhalt des Artikels bezieht endeutig gegen den verlinkten Inhalt Stellung. Aber muss dann ein Link auf so einen Dreck sein? Das kann man wohl nicht allgemein entscheiden, das muss wohl im Einzelfall entschieden werden.

Im Grunde bewegt man sich hier auf einem Gebiet, das auch für den klassischen Journalismus relevant ist. Muss eine Zeitung unbedingt jeden Mist veröffentlichen, weil doch die Öffentlichkeit einen Anspruch auf Information hat? Oder geht eine Zeitung verantwortungsvoller mit ihrem Auftrag um? Und ja, ich denke hier an eine ganz bestimmte Zeitung. Und nein, ich verlinke hier nicht auf Kinderpornoseiten.


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