
Religionsfreiheit
Claudius Holler sinniert als überzeugter Atheist über Religionsfreiheit. Anlass ist das neue Verbot der Beschneidung von Jungen.
Bemerkenswert ist, dass er, obwohl Atheist, durchaus logisch und vernünftig argumentiert. Normalerweise bin ich von Atheisten eher Religionsbashing gewohnt. Ist hier nicht der Fall.
Per se verlange ich von jeder Religion ein Opt-In-Verfahren. […] Tatsächlich bewerte ich persönlich auch eine Taufe als unangemessenen Eingriff in die Rechte eines Menschen, insbesondere dann, wenn die Wiederherstellung mit dem “Originalzustand” mit Aufwand und Kosten verbunden ist oder nach mancher Theorie (Katholizismus) unmöglich bleibt.
Nun, ich bin Mitglied einer evangelischen Freikirche. Wie die meisten dieser Freikirchen praktiziert diese Gemeinde die Erwachsenentaufe. Das geforderte Opt-In-Verfahren ist durchaus biblisch. An jeder einzelnen Stelle in der Bibel, wo es um Taufe geht, steht, dass sich derjenige zuerst bekehrt hat (Opt-In), und dass er danach getauft wurde. Und das wurde jahrhunderte lang auch so in den Urgemeinden praktiziert.
Die Kindertaufe ist ein relativ junges Konstrukt. Religiös wird argumentiert, dass die Kindertaufe die Tatsache symbolisiert, dass Gott sich uns zuwendet, obwohl wir noch seine Feinde sind. Nun, man kann so argumentieren, aber das steht auf recht dünnem Eis. In der Praxis ist die Kindertaufe wohl als Machtkonstrukt entstanden. Mit der Taufe wurde die Zugehörigkeit zu einem Machtkonstrukt dokumentiert. Und das hat nun mit der Bibel gar Nichts mehr zu tun.
So gesehen bewegt sich wirklich biblisches Christentum voll und ganz auf dem Boden einer modernen Gesellschaft und auf dem Boden des Grundgesetzes.
Das mit der Beschneidung ist eine andere Sache. Beschneidungen im Erwachsenenalter sind schmerzhaft und mit Komplikationen verbunden. Beschneidungen im frühen Kindesalter sind ein harmloser Eingriff, der in aller Regel keine negativen Folgen hat. Insofern könnte man also berechtigterweise fragen: Warum nicht? Nun, der Haken daran: Es ist kein Opt-In-Verfahren. Nur, für die Beschneidung gibt es kein gutes Opt-In Verfahren.
Wie wird so Etwas in anderen Bereichen gehandhabt? Man könnte hier die Beschneidung vergleichen mit Operationen wie der Entfernung der Mandeln oder des Blinddarms. Meistens wird aufgrund medizinischer Indikation operiert (Blinddarmentzündung). Aber oft auch einfach vorsorglich. Auch hier haben wir kein Opt-In-Verfahren. Es wird von den Ärzten entschieden, ob operiert wird. Diese Operationen werden nur selten in Frage gestellt. Man könnte das jedoch mit dem gleichen Recht in Frage stellen. Ich persönlich habe sowohl meinen Blinddarm noch als auch meine Mandeln. Letztere bilden sich normalerweise im Erwachsenenalter zurück. Bei mir sind noch Reste davon vorhanden. Ob es für mich einen Unterschied machen würde, kann ich natürlich so nicht beantworten. Es ist allerdings möglich, dass der Unterschied in der Lebensqualität unmerkbar gering wäre. Das dürfte meiner Meinung nach auch auf die Beschneidung zutreffen.
Mit dem Verbot der Beschneidung hat sich das Gericht etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt. Nach dieser Logik müsste jede Schutzimpfung im Kindesalter verboten werden, denn jede Impfung ist Körperverletzung. Über Sinn oder Unsinn eines solchen Eingriffs zu diskutieren geht an der Sache vorbei. Ein anderes Kriterium ist weitaus angebrachter: Schadet der Eingriff der jeweiligen Person? Eingriffe, die erwiesenermaßen schädlich sind, sollten verboten werden. Dazu zählen die chinesische Verkrüppelung der Füße bei Mädchen genauso dazu wie die Beschneidung von Mädchen oder die Entfernung einiger Geschlechtsorgane bei Zwittern. Die Beschneidung von Jungen gehört nicht dazu.
- Recht
- Religion
Kleine Korrektur: Bei der Beschneidung geht es im Vorliegenden Fall nicht um Erwachsenenbeschneidung, sondern um die (muslimische) Beschneidung eines 4-Jährigen. Und noch eine Korrektur: Inwieweit die Beschneidung eines Kleinkindes oder eben auch eines 4-Jährigen negative Folgen hat, scheint nicht so ganz hundertprozentig geklärt zu sein. Hier gibt es eine Menge widersprüchlicher Studien.
Ich frage mich, ob da nicht diese Studien dazu dienen sollten, irgendeine beliebige Weltanschauung zu "beweisen". Bei Internet-Law wird heftig über das Thema Beschneidung diskutiert. Dabei wird durchaus gelegentlich ideologisch verblendet argumentiert. Der dickste Klopper, den ich dort gelesen habe, war die Behauptung, im Alten Testament wäre gefordert, dass die Eltern ihren Erstgeborenen opfern solten. Und erst im Zuge der Entwicklung von mehr Zivilisation wäre davon zugunsten der weniger blutigen Beschneidung verzichtet worden. Das ist eine glatte Lüge. Eine Lüge, die einfach dazu dient, Religion im allgemeinen und das Christentum im Besonderen als barbarische Erfindung zu diffamieren.
In der Tat wurde dieser religiöse Brauch in der Bibel (im AT) erwähnt. Aber nicht als ein von Jahwe verordneter Brauch für die Juden, sondern als ein zu bekämpfender Brauch der Anhänger des Baal. Tja, so einfach geht Demagogie. So wird mal eben aus einer kompromisslosen Bekämpfung des Kindesmordes eine Forderung des Kindesmordes, nur, weil dieser Missstand als solcher schriftlich festgehalten wurde. Das Schlimme daran: Die Leute glauben es. Nicht, weil es plausibel ist. Nicht, weil man die behauptete Tatsache überprüft hätte. Nicht, weil die Behauptung der Wahrheit entspricht. Aber weil diese Behauptung gut in das eigene Weltbild passt. Man muss weniger nachdenken, weniger prüfen, wenn man solche glatten Lügen einfach glaubt. Und man entgeht der Gefahr, sein Leben eventuell ändern zu müssen. Selber denken? Viel zu anstrengend. Viel zu riskant.
Vielleicht ist noch ein Nachtrag notwendig. Ich bestreite nicht, dass das Urteil, das die Beschneidung verbietet, handwerklich ordentlich gemacht ist. Was ich meine, wenn ich sage, das Gericht hätte sich ein wenig zu weit aus dem Fenster gelehnt, ist eher eine Argumentative Schwäche im Detail.
Erst im letzten Drittel seiner Ausführungen beschäftigt sich der Rechtsprofessor mit den Beschneidungen aus religiösem Anlass, wie es sie im Judentum und im Islam gibt. Er kommt zu dem Schluss, dass auch dies unzulässig sei und Eltern gar nicht das Recht dazu haben, ihre Zustimmung zu dem Eingriff zu geben.
Und hier melde ich Zweifel an. Wieso sollten die Eltern nicht das Recht haben, hier zu entscheiden? Die Eltern haben hier einen Erziehungsauftrag, und sie sind verantwortlich für ihre Kinder. Den Eltern dieses Recht abzusprechen und die Kinder in die Obhut des Staates (als Elternersatz) zu geben, das ist Gedankengut von Diktaturen. So Etwas lehne ich ab.
Allerdings gibt es berechtigterweise Einschränkungen für dieses Recht. Der Staat hat die Pflicht, für das Wohl der Kinder zu sorgen. Der Staat kann also im Einzelfall den Eltern bestimmte Handlungen verbieten, wenn dadurch das Wohl des Kindes beeinträchtigt würde. Ob das Wohl des Kindes beeinträchtigt würde, lässt sich nicht in allen Fällen so einfach feststellen. Früher galt es z.B. als für das Wohl des Kindes abträglich, wenn diese im Dreck spielten. Heute reift langsam die Erkenntnis, dass die Zunahme von Allergien damit zu tun haben könnte. Die Erkenntnis davon, was dem Kindeswohl abträglich ist, und was nicht, wandelt sich also im Laufe der Zeit. Wenn ein Richter sich hier verbindlich und für alle Zeit festlegt ("Beschneidung ist dem Wohl des Kindes abträglich"), dann lehnt er sich sehr weit aus dem Fenster. Und wenn er den Eltern rundweg jede Entscheidungsbefugnis ihr Kind betreffend abspricht, dann ist er zu weit gegangen.
Die Eltern haben das Recht und den Auftrag, Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen. Das schließt notwendigerweise das Treffen von Entscheidungen ein. Dabei ist es übrigens völlig unerheblich, ob diese Entscheidungen aus religiösen, philosophischen, ästhetischen, hygienischen oder sonstigen Gründen wie auch immer getroffen werden, die Entscheidungen der Eltern sind zu respektieren, so lange das Wohl des Kindes davon nicht beeinträchtigt wird. Der Staat hat nicht so ohne Weiteres das Recht die Eltern zu übergehen. Dieses Recht zu übergehen setzt schon besondere Umstände voraus. Ob diese besonderen Umstände durch eine Beschneidung gegeben sind, bezweifle ich. Ich kann mich hier irren. Aber um das festzustellen, bedarf es nicht eines Richterspruchs, sondern langwieriger und objektiver Untersuchungen. Mag sein, dass sich eines Tages herausstellt, dass die Beschneidung dem Kindeswohl abträglich ist. Dann sollte die Beschneidung konsequenterweise auch verboten werden. Bis dahin sollte die Entscheidung der Eltern respektiert werden. Und eine solche Feststellung muss weiterhin überprüfbar bleiben und immer wieder überprüft werden. Was heute als richtig gilt, kann morgen aufgrund neuer Erkenntnisse falsch sein.
Noch mehr Nachtrag. Diesmal widmet sich auch Telepolis dem Thema. Dazu habe ich zwei Anmerkungen.
Was zunächst die Reaktion der jüdischen Rabbiner angeht, stimme ich mit Peter Monnerjahn überein. Das Verbot der Beschneidung als "der schwerste Angriff auf jüdisches Leben seit dem Holocaust", und: "Die neue Sprache des Antisemitismus ist die Sprache der Menschenrechte" zu bezeichnen, das ist nicht nur eine bodenlose Unverschämtheit. Es ist voe Allem eine Verharmlosung des Holocausts. Millionen von zu Tode gefolterter Juden werden hier mit dem Verbot der Beschneidung gleichgestellt. Und dass die Deutsche Regierung davor einfach einknickt, ist blamabel.
Einen anderen Punkt sehe ich aber anders. Man mag von religiösen Praktiken halten, was man will, wer seine Religion ernst nimmt, für den sind diese Praktiken wichtig. Diese Praktiken sind also nicht überkommener Blödsinn, nur weil ein Paul Monnerjan dieser Meinung ist. Seine Meinung hierzu zählt nicht mehr und nicht weniger als die Meinung Anderer. Daher ist eine Beschneidung, sofern sie dem Kindeswohl nicht widerspricht, durchaus im Rahmen des Erziehungsauftrages der Eltern.
Als einzige Zuflucht bliebe nun dem, der die Beschneidung Dritter für wichtiger als deren Freiheitsrechte hält, dass er sein Erziehungsrecht als Elternteil geltend macht - geradezu, als ob Eltern für ihre Kinder nicht nur Verantwortung trügen, sondern als gehörten sie ihnen.
Wie kommt er nur auf das "als gehörten sie ihnen"? Die Beschneidung wird nicht zum Wohle Gottes und nicht zum Wohle der Eltern, sondern zum Wohle des Kindes durchgeführt. Man mag dazu stehen, wie man will (als Christ halte ich die Beschneidung für zum Wohle des Kindes überflüssig), aber so lange nicht erwiesen ist, dass die Beschneidung das Wohl des Kindes beeinträchtigt, hat man zu akzeptieren, dass die Eltern hier schlicht ihren Erziehungsauftrag ernst nehmen.
[...]dass der Schöpfer von 100 Milliarden Galaxien mit jeweils 200 Milliarden Sonnen und ihren unzähligen Planeten einen Pakt mit einem auserwählten Stamm einer halbintelligenten Affenspezies auf einem dieser Planeten dadurch besiegelte, dass er sie sich einen Teil ihres Genitals abschneiden ließ [...]
Stimmt, genau das hat dieser Schöpfer getan. Der Schöpfer von 100 Milliarden Galaxien mit jeweils 200 Milliarden Sonnen und ihren unzähligen Planeten hat einen Pakt mit einem auserwählten Stamm geschlossen. Und das mit "Teil des Genitals abschneiden", das ist ungefähr so, als würde ich dem Frisör vorwerfen, mir einen Teil meines Kopfes abzuschneiden.