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Überwachung

Sun, 22 Jan 2012 11:14:23 +0100

In Berlin brennen die Autos. Keine Ahnung, welche Idioten da ihr Unwesen treiben, aber es passiert weiter. Nun ist es Aufgabe der Polizei, diese Brandstiftungen aufzuklären.

Bei der Aufklärung werden prinzipiell klassische Verfahren eingesetzt, allerdings an die neuen technischen Möglichkeiten angepasst. So ist es beispielsweise wohl klassische Ermittlungsarbeit, festzustellen, wer an mehreren Tatorten anwesend war. Dass Jemand an einem Tatort anwesend war, ist sehr wahrscheinlich ein Zufall. Dass Jemand an zwei Tatorten anwesend war, ist schon weit weniger wahrscheinlich. Und an drei Tatorten noch weniger wahrscheinlich. Doch wie stellt die Polizei nun fest, wer an welchem Tatort war? Nun, zu Zeiten der allgegenwärtigen Handies kein all zu großes Problem: Über die Provider kann die Polizei ungefähr feststellen, wer wann wo war. Das ist zunächst mal noch ganz normale Ermittlungsarbeit. Diese Daten werden dann abgeglichen, um mögliche Verdächtige zu finden. Im Falle der Berliner Autobrände übrigens vergeblich. Und wenn man dann ein paar Verdächtige hat, kann man diese näher überprüfen.

So weit die Theorie. Dass die Erfolgsaussichten notwendigerweise eher sehr gering sind, dürfte auf der Hand liegen. welcher Einbrecher hinterlässt schon an allen Tatorten seinen Namen und Adresse? Aus den gleichen Gründen dürfte es für den Brandstifter wohl selbstverständlich sein, bei seinen kriminellen Machenschaften entweder gar kein Handy mit zu führen, oder dies zumindest ausgeschaltet lasse. Noch intelligentere lassen es eingeschaltet an einem möglichst unverdächtigen Ort (z.B. im eigenen Wohnzimmer) liegen und verschaffen sich damit zumindest auf den ersten Blick sogar ein Alibi. Es liegt also auf der Hand, dass der Massenabgleich von Handydaten nur ein erster und wenig erfolgversprechender erster Schnellschuss sein kann. Nicht, dass es deswegen überflüssig wäre. Man schaut ja schließlich auch bei einem Einbruch, ob der Täter Irgendetwas hat liegen gelassen, das zu seiner Identifizierung führen kann. Die Erfolgsaussichten sind hier allerdings höher als bei der Telefonüberwachung.

Es gibt bei dieser Art Ermittlung jedoch einen erschreckenden Schwachpunkt: Diese "Ermittlungsdaten" bleiben sehr lange gespeichert. Angenommen, Irgendjemand war zum Zeitpunkt einer der Autobrände mal in der Nähe eines solchen Tatorts und hatte als unbescholtener und argloser Bürger sein Handy an. Er steht dann also im Zusammenhang mit Brandstiftung in den Akten. Nicht als Brandstifter, aber er taucht eben in diesem Zusammenhang in den Akten auf. Nehmen wir weiter an, dieser Jemand sei ein Hausbesitzer. Nehmen wir weiter an, ein paar Jahre danach brennt diesem Hausbesitzer die Bude ab. Dann stellt die Versicherung plötzlich fest, dass gegen diesen Hausbesitzer mal wegen Brandstiftung ermittelt worden war, weil die Daten noch immer nicht gelöscht worden sind. Und schon haben wir den Fall, dass die Polizei einem unbescholtenen und rechtschaffenen Bürger vorsätzlich und unnötig Schaden zufügt.

Was hier also falsch ist, ist nicht so sehr das Ermittlungsverfahren an sich, aber sehr wohl der Umgang mit diesen sensiblen Daten. Unbedingt notwendig ist ein geordnetes Verfahren zur Löschung dieser Ermittlungsdaten. Es reicht nicht, wenn diese Daten irgend wann einmal von einem verantwortungsbewussten Beamten gelöscht werden (und was ist mit den Backups?). Es muss ein geordnetes und geregeltes Verfahren geben. Und so lange die Daten nicht gelöscht wurden, ist ein ganz besonders sensibler Umgang mit diesen Daten erforderlich. Eine gut gemeinte Amtshilfe kann hier sehr schnell großen Schaden anrichten.


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